Notar
Vertrauen sie auf unsere Kompetenz auch im Bereich Notar

Im Privat-, aber auch Geschäftsleben gibt es viele Ereignisse, die einen Notar erfordern. Dabei ist Vertrauen die wichtigste Währung. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst, beraten Sie in allen Fragen ausführlich und sind Ihr kompetenter Ansprechpartner im Raum Wetzlar, wenn Sie einen Notar benötigen.
Von der Gestaltung, Beurkundung und Abwicklung von Immobilienkaufverträgen über Beurkundungen im Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht können Sie ganz auf unser Notariat vertrauen. Selbstverständlich gilt das auch für den unternehmerischen Bereich, wo wir Sie gerne bei Gesellschafts- und Unternehmensverträgen, der Eintragung ins Handelsregister, der Gründung einer Gesellschaft und vielem mehr unterstützen.
Ihre Ansprechpartner
Hauskauf
Die Einschaltung eines Notars ist beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben.Er beurkundet den Kaufvertrag.
Notarielles Testament
Die Vorteile beim Notar: Umfassende Beratung, sicher rechtskräftig, besonders beweiskräftig, durch Hinterlegung beim Amtsgericht besonders sicher.
Ehevertrag
Damit der Ehevertrag rechtsgültig ist, muss er notariell beurkundet sein. Der Notar belehrt die unterzeichnenden Ehepartner über die Rechtsfolgen des Vertrags.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht stellt man sicher, dass Sie die darin benannte Person im Rechtverkehr vertreten darf, wenn Sie selbst nicht mehr handlungs- oder geschäftsfähig sind.
Patientenverfügung
Durch eine Patientenverfügung kann man das Abstellen von lebenserhaltenen Maßnahmen, wie Beatmungsgerät, Magensonde et cetera regeln.
Schenkung
Wenn der Nachlasswert die Steuerfreigrenzen der Erben überschreitet, kann unter Umständen eine Schneknung bei Lebzeiten sinnvoll sein.
Wir sind für Sie da bei:
- Grundstückskaufverträgen, Grundbucheinträgen und Grundbuchauszügen
- Immobilienkaufverträgen, der Bildung von Wohnungseigentum
- Gründung von Gesellschaften
- Gestaltungen und Beurkundungen im Gesellschaftsrecht
- Gesellschafts- und Unternehmensverträge und Gesellschafterbeschlüssen, Umwandlungen und Handelsregisteranmeldungen
- Bestellung von Grundschulden
- Gestaltungen und Beurkundungen im Gesellschaftsrecht
- Im Familienrecht: bei Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, Adoptions- und Kindschaftssachen)
- Im Erbrecht: bei Testamenten, Erbverträgen, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Erbvertrag, Erbscheinsanträgen und Erbschein
- Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
In allen Bereichen sorgen für eine reibungslose Abwicklung durch enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Gerichten, Behörden und Institutionen.