Ihr gutes Recht als Arbeitnehmer*in
Zum Glück müssen sich die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen selten mit Arbeitsrecht befassen.
Nichtsdestotrotz kann es durchaus vorkommen, dass man einen Arbeitsplatz nicht im gegenseitigen Einvernehmen verlässt, sich ungerecht behandelt fühlt oder das Arbeitszeugnis nicht der Leistung entspricht, die man auch erbracht hat.
Daher unterstützen wir Sie auf dem Weg zu Ihrem Recht und sind an Ihrer Seite, wenn es um Ihr Arbeitszeugnis, Ihren Arbeitsvertrag oder Fragen des Kündigungsschutzes geht.
Wir sind für Sie da bei:
- Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklagen
- Sonderkündigungsschutzrechte, Mutterschutz, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft, Eltern- und Pflegezeit
- Arbeitszeit, Teilzeit und Altersteilzeit
- Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis
- Abfindung und Freistellung
- Änderungskündigung und Versetzung
Ihr gutes Recht als Arbeitgeber*in
Auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können in eine Situation geraten, bei der man sich juristisch mit ehemaligen Beschäftigten auseinandersetzen muss.
Wir sind Ihre Rechtsanwälte in der Region Wetzlar bei allen Fragen, wenn es um Ihr gutes Recht als Unternehmer oder als Unternehmerin geht. Ebenso stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, wenn es rechtssichere Verträge mit Angestellten, leitenden Angestellten, bei Abfindungen, Freistellung oder dem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern geht.
Natürlich begleiten wir Sie im Fall der Fälle auch kompetent durch Gerichtsverfahren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Wir sind für Sie da bei:
- Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
- Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Verträge mit Angestellten und leitenden Angestellten
- Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern
- Kfz-Nutzungsvertrag
- Arbeitnehmerüberlassung
- Selbstständigkeit / Scheinselbstständigkeit
- Betriebsverfassung / Personalvertretung
- Compliance / Datenschutz
- Betriebsübergang nach § 613 a BGB
- Mediation